Zum Schutz der Gesundheit unserer PatientInnen und Mitarbeiterinnen besteht bis auf Weiteres in allen Räumlichkeiten unserer Praxis die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
WICHTIG: Ein einfacher medizinischer Mund-Nase-Schutz ("OP-Maske") ist aufgrund der am 1. Oktober in Kraft getretenenÄnderung des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr ausreichend.