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Peter-Seifert-Str. 5, 36129 Gersfeld

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Dr. Florian Kircher und Dr. Angela Andreas am Praxiseingang

Das E-Rezept startet

Ab Januar 2024 wird das elektronische Rezept („eRezept“) deutschlandweit gesetzlich verpflichtend eingeführt. Die meisten Medikamente werden zukünftig somit nur noch per eRezept verordnet. Leider gibt es auch zahlreiche Ausnahmen, wie Betäubungsmittel, Blutzuckerteststreifen sowie für Privatrezepte (siehe auch unten unter FAQ).

Nachdem das eRezept durch unsere Praxis erstellt und freigegeben wurde können Sie das digitale Rezept in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen.

Dies funktioniert entweder mit Ihrer Krankenkassenkarte, der eRezept-App auf Ihrem Smartphone oder einem Barcodeausdruck auf Papier. Ein solcher Papierausdruck wird nicht routinemäßig erstellt, sondern muss explizit bei uns angefordert werden. Er ist z.B. für Menschen, die in einem Pflegeheim wohnen notwendig. 

Wichtig: Es ist weiterhin unbedingt notwendig, dass Sie bei der ersten Bestellung eines Rezeptes im Quartal persönlich in unserer Praxis vorstellig werden und hier ihre Gesundheitskarte einlesen lassen

Auch bitten wir weiterhin um Vorbestellung des Rezeptes über unser Rezepttelefon oder das unten stehende Bestellformular auf unserer Homepage. Da jede einzelne Bestellung zunächst digital angelegt, dann durch einen Arzt am Computer geprüft und schließlich freigegeben werden muss, bitten wir um Verständnis, dass Rezeptausstellungen "schnell mal zwischendurch" in der laufenden Sprechstunde nicht möglich sind. Wir empfehlen grundsätzlich, das Medikament erst am nächsten Arbeitstag in der Apotheke abzuholen. In diesem Zusammenhang wäre eine App auf dem Smartphone empfehelenswert, mit der Sie informiert werden, sobald das Rezept in der Telematik-Infrastruktur bereit gestellt ist und mit der Sie das Medikament ggf. auch in der Apotheke Ihrer Wahl vorbestellen können. 

Weiterführende Informationen rund um das eRezept finden Sie auf den Internetseiten der Gematik und des Bundesgesundheitsministeriums. Hier finden Sie auch Links zu den Infoportalen der unterschiedlichen Krankenkassen zum Thema eRezept.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kann nicht auf e-Rezept verordnet werden?
  • Verordnungen, die auf ein "blaues" oder "grünes" Rezept müssen, insbesondere sind dies frei verkäufliche Medikamente (z.B. Paracetamol, Ibuprofen 400, Nasenspray u.ä.)
  • Verordnungen für privat Krankenversicherte und
  • Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern wie Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr
  • Betäubungsmittelrezepte (Opiate, Ritalin u.ä)
  • Verordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (z.B. Verbandmittel und Blutzuckerteststreifen)
  • Verordnungen für im Ausland lebende gesetzlich Krankenversicherte
  • Enterale Ernährung (Trinknahrung)
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Rollstuhl etc.)
Wie komme ich an mein Rezept?

a) Medikamente, die per eRezept verordnungsfähig sind, werden durch uns standardmäßig auch so verordnet. Die Verordnung ist digital in der sogenannten Telematikinfrastruktur gespeichert und kann von jeder Apotheke Ihrer Wahl mittels Krankenkassenkarte, eRezept-App oder durch einen auf Papier gedruckten Barcode abgerufen werden. Im einfachsten Fall gehen Sie also mit Ihrer Krankenkassenkarte oder einem Mobiltelefon mit der entsprechenden App einfach in Ihre Apotheke.

b) Für Medikamente oder Hilfsmittel, die nicht elektronisch verordnet werden können. Muss weiterhin ein konventionelles Rezept ausgestellt werden. In diesem Fall ist alles so wie gewohnt: Entweder, Sie holen das Rezept in unserer Praxis ab oder sie teilen uns mit, dass das Rezept in einer Apotheke übermittelt werden soll.

Bei mir funktioniert etwas nicht

Im Rahmen der in unserer Praxis bereits seit Herbst 2023 durchgeführten Pilotphase kam es zu relativ wenig Problemen. Sollte es bei Ihrer Verordnung dennoch einmal nicht funktionieren, so werden wir sicherlich kurzfristig eine zufriedenstellende Lösung finden.

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass die Nutzung des elektronischen Rezeptes gesetzlich vorgeschrieben ist. Weder die Ärzte, noch die Apotheker tragen hierfür die Verantwortung (und noch weniger unsere Medizinischen Fachangestellten an der Anmeldung). Sie sehen sich aber, wie auch bei anderen gesundheitspolitischen Vorgaben häufig der Kritik durch Patientinnen und Patienten ausgesetzt. Daher wäre unsere Bitte, dass eventuelle Beschwerden direkt an die Verantwortlichen, d.h. die Krankenkassen und die zuständigen Poliktiker gerichtet werden. 

Wann ist mein Rezept fertig?

Die Rezeptanfragen werden während der Arbeitszeiten kontinuierlich gesammelt und mehrfach am Tag von einem Arzt kontrolliert und freigegeben. Häufig gelingt es aufgrund des hohen Patientenaufkommens nicht, während der Sprechstunde Rezepte freizugeben. In der Regel werden diese dann aber spätestens nach dem Ende der Vormittagssprechstunde digital signiert. Bei extrem vielen Rezeptbestellungen am gleichen Tag kann sich die Bearbeitung der Anfragen aber auch bis zum Abend verzögern, es handelt sich hier jedoch eher um Ausnahmen. Erfahrungsgemäß kann es aber zu Verzögerungen kommen, bis dieses Rezept dann zum Abruf seitens der Telematikinfrastruktur freigestellt wird. Unsere Empfehlung ist es daher, erst am nächsten oder übernächsten Werktag das Rezept in der Apotheke einzulösen. Wohl bieten hier einige eRezept Apps einen Vorteil, da bei ihnen eine Benachrichtigung erfolgt, sobald das Rezept freigegeben wurde. Ein weiterer Vorteil ist, dass das Medikament in der Apotheke vorbestellt werden kann.


Maskenempfehlung

Wir bitten Patientinnen und Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen (Husten, Schnupfen, ggf. Fieber) in der Praxis eine FFP2-Maske zum Schutz anderer Patientinnen und Patienten vor einer Ansteckung auf freiwilliger Basis zu tragen.

Die Empfehlung gilt auch dann, wenn ein COVID-Schnelltest negativ ausgefallen sein sollte, da diese häufig falsch-negativ ausfallen und auch Atemwegsinfektionen, durch andere Viren (z.B. Influenza A/B, RSV, etc.)  für viele unserer chronisch kranken Patienten potentiell gefährlich sind. Die Maske schützt nämlich nicht nur gut vor COVID-19, sondern auch vor anderen Infektionserkrankungen der oberen Atemwege.

Im Hinblich auf die Verhinderung einer Ansteckung anderer Patienten und des Personals möchten wir auch auf die Möglichkeit eines Video-Sprechstundentermines bei leichteren Infektionserkrankungen aufmerksam machen.


Pilotprojekt Videosprechstunde

Ab dem 1. April 2023 ist die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einem telefonischen Kontakt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben leider nicht mehr möglich. Patientinnen und Patienten müssen sich also auch bei banalen Infekten persönlich in der Sprechstunde vorstellen. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand sowohl für unsere Patienten, als auch für unsere Praxis. Darüber hinaus kommt es durch die Nutzung eines Pkw auch zu einer vermeidbaren Umweltbelastung. Wir haben uns daher entschlossen, zunächst versuchsweise eine Onlinesprechstunde anzubieten (nur Dr. Kircher). Sie haben hier die Möglichkeit, mit einem Smartphone, Tablet oder einem internetfähigen Computer mit Kamera und Mikrofon, sich per Videoanruf ärztlich beraten und behandeln zu lassen. Bei allen möglichen Chancen, die uns diese Technik bietet gibt es natürlich auch Einschränkungen. Diese sind zum einen technischer Natur, zum anderen durch gesetzliche Vorgaben bedingt.

Wie funktioniert die Videosprechsunde?

Sie vereinbaren einen Termin per Telefon oder E-Mail für eine Videosprechstunde. Durch unsere Praxis bekommen Sie einen Link für den Zugang bei unserem Anbieter arztkonsultation.de entweder per SMS oder per E-Mail zugeschickt. Eine detaillierte Anleitung finden sich hier. Bei Anmeldung zu einer Videosprechstunde müssen sie mit den datenschutzrechtlichen Bedingungen einverstanden sein. Bitte drucken Sie die Datenschutzerklärung aus und unterschreiben Sie diese. 

Kann sich jeder zur Video-Sprechstunde anmelden?

Nein, die Videosprechstunde steht nur Patienten zur Verfügung, die in unserer Praxis hausärztlich angebunden sind. Aufgrund einer starken Überlastung können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider keine neuen Patienten annehmen.

Bieten alle Ärzte Videotermine an?

Während der Pilotphase können Termine nur bei Dr. Kircher gebucht werden.

Kann per Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden?

Ja, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann ausgestellt werden; aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen jedoch nur für längstens 7 Tage. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird (wie auch beim Sprechstundenbesuch) digital erstellt und an die Krankenkasse versendet. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ebenfalls digital abrufen. Einen Papierausdruck gibt es nur noch für die Unterlagen des Patienten. Sollten Sie einen solchen Ausdruck benötigen, können Sie diesen bei Gelegenheit gerne in unserer Praxis abholen.

Kann per Videosprechstunde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlängert werden?

Eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nur dann zulässig, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen einer persönlichen Behandlung in der Praxis ausgestellt wurde. Die Verlängerung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die per Videosprechstunde ausgestellt wurde ist nicht erlaubt. Die maximale Dauer einer per Videosprechstunde ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beträgt 7 Tage.

Können Heilmittelrezepte (Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie) durch Videosprechstunde verordnet werden?

Nein, aktuell ist dies nicht möglich. Für die Verordnung von Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie ist eine persönliche Untersuchung durch einen Arzt vorgeschrieben. Vermutlich wird es Ende 2023 erlaubt sein, bei Patienten mit schweren chronischen Erkrankungen eine Folgerezept doch per Videosprechstunde zu verordnen.

Welche Krankheitsbilder eignen sich für eine Video Sprechstunde?

Im Prinzip sind dies alle Krankheitsbilder, für die eine eingehende körperliche Untersuchung oder apparative Abklärung nicht zwingend notwendig ist. Es handelt sich also um Erkrankungen, die durch alleinige Erhebung der Krankengeschichte oder durch mit einer Videokamera erfassbaren äußeren Veränderungen, wie z.B. Hautausschlägen o.ä. diagnostiziert und behandelt werden können. Sollten im Rahmen der Videosprechstunde Unklarheiten entstehen oder sich die Notwendigkeit einer vertiefenden Diagnostik ergeben, muss natürlich eine persönliche Vorstellung erfolgen.

Beispiele für grundsätzlich geeignete Erkrankungen sind Erkältungskrankheiten, Hautausschläge und Durchfallkrankheiten. Eher problematisch sind Patienten mit starken Krankheitssymptomen, Atemnot, hohem Fieber, Brustschmerzen, Bauchschmerzen und neurologischen Symptomen.

Auch für Notfallsituationen ist die Video Sprechstunde grundsätzlich eher nicht geeignet, im Einzelfall kann mit einer Videosprechstunde der Arzt jedoch schnell einen ersten Eindruck von der Situation bekommen. Dies ermöglicht eine bessere Einschätzung der Dringlichkeit, sodass z.B. entschieden werden kann, direkt den Rettungsdienst zu rufen und nicht erst eine längere Anfahrt in die Praxis anzutreten. Auch besteht die Möglichkeit, dass der Pflegedienst oder Rettungsdienst vor Ort den Arzt per Videosprechstunde zur Beratung hinzuzieht.

Ist die Video Sprechstunde auch für die Betreuung von Patienten in Pflegeheimen geeignet

Ja, in den meisten Fällen lassen sich die Anfragen der Pflegeheime sehr gut durch eine Videosprechstunde lösen. Leider verfügen die meisten Heime nicht über die entsprechenden technischen Ausstattungen.

Was sind die Vorteile und Nachteile einer Videosprechstunde

Ein klarer Vorteil ist die Möglichkeit, schnell und unkompliziert eine Verbindung zwischen Arzt und Patient herzustellen. Die Möglichkeit, sich im Arzt-Patientenkontakt oder aber bei anderen Patienten zu infizieren besteht nicht, so dass insbesondere bei Infektwellen (Influenza u.a.) klare Vorteile bestehen. Durch die Videosprechstunde kann die Notwendigkeit von Autofahrten und die damit verbundene Umweltbelastung reduziert werden, auch geht z.B. bei Glatteis niemand das Risiko eines Unfalls ein.

Auf der nachteiligen Seite zu erwähnen ist natürlich, dass das persönliche Gespräch in der Arzt-Patienten-Beziehung sehr wichtig ist und sicherlich durch einen Video-Anruf nur unzulänglich ersetzt werden kann. Deswegen scheint uns eine dauerhafte Behandlung alleine per Videosprechstunde problematisch. Obwohl wir uns für ein recht einfach zu bedienendes System entschieden haben, kommt es immer wieder zu Problemen bei der Herstellung der Verbindung. Wir hoffen, dass dies in Zukunft stabiler laufen wird.